Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 01/2022

I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

  • Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zu:

    • 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zu 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer muss den Besteller unverzüglich über eine Nichtannahme informieren.
  • Übertragung von Rechten und Pflichten:

    • Übertragungen des Käufers bedürfen einer Textform-Zustimmung des Verkäufers. (Ausnahme: Geldforderungen gegen den Verkäufer.)
    • Bei anderen Ansprüchen gilt die Zustimmungspflicht nicht, wenn:
      • Kein schützenswertes Interesse des Verkäufers besteht oder
      • Berechtigte Interessen des Käufers überwiegen.

II. Zahlung

  • Fälligkeit: Kaufpreis und Nebenleistungen sind bei Übergabe und Rechnungsaushändigung fällig.
  • Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht:
    • Der Käufer darf nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist. (Ausnahme: Forderungen aus demselben Vertrag.)
    • Ein Zurückbehaltungsrecht gilt nur für Ansprüche aus diesem Vertrag.

III. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine:

    • Verbindliche/unverbindliche Termine müssen in Textform vereinbart werden. (Fristen beginnen mit Vertragsabschluss.)
  2. Aufforderung zur Lieferung:

    • Der Käufer kann den Verkäufer nach Überschreitung unverbindlicher Fristen auffordern (10 Tage / 2 Wochen). → Verzug des Verkäufers ab Zugang der Aufforderung.
    • Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit: max. 5% des Kaufpreises.
  3. Rücktritt / Schadenersatz statt Leistung:

    • Der Käufer kann nach Ablauf der Frist eine angemessene Nachfrist setzen. → Bei Rücktritt: 10% Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit (ausgeschlossen für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Unternehmer).
    • Haftungsbegrenzung: Gilt nicht bei grob fahrlässigem/vorsätzlichem Handeln.
  4. Verbindliche Lieferfristen:

    • Überschreitung führt sofort zum Verzug (Rechte wie unter Ziffer 2/3).
  5. Ausnahmen von Haftungsbegrenzungen:

    • Nicht anwendbar bei:
      • Grob fahrlässiger/vorsätzlicher Pflichtverletzung.
      • Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  6. Höhere Gewalt / Betriebsstörungen:

    • Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
    • Bei über 4 Monaten Aufschub: Rücktrittsrecht des Käufers (andere Rechte bleiben unberührt).

IV. Abnahme

  • Der Käufer muss den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abnehmen. (Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer gesetzliche Rechte geltend machen.)
  • Schadensersatz: Beträgt standardmäßig 10% des Kaufpreises.
    • Höher/niedriger, wenn höhere/geringere Schäden nachgewiesen werden.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer. (Ausnahme: Bei öffentlichen Einrichtungen oder gewerblichen Käufern gilt der Vorbehalt auch für laufende Geschäftsbeziehungen.)

    • Auf Verlangen des Käufers kann der Vorbehalt verzichtet werden, wenn:
      • Alle Forderungen unanfechtbar erfüllt sind und
      • Andere Forderungen ausreichend gesichert sind.
  2. Bei Zahlungsverzug darf der Käufer nicht verfügen oder Dritten Nutzungen einräumen. → Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen (nach angemessener Fristsetzung).


VI. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

  1. Verbraucher (§ 13 BGB):

    • Die zweijährige Verjährungsfrist kann nur auf mindestens 1 Jahr verkürzt werden, wenn:
      • Der Käufer vor Vertragsabschluss über die Verkürzung informiert wurde und
      • Diese im Vertrag gesondert und ausdrücklich vereinbart ist.
    • Digitale Elemente unterliegen den gesetzlichen Regelungen (keine Abweichung möglich).
  2. Unternehmer / öffentliche Einrichtungen:

    • Kein Anspruch auf Sach-/Rechtsmängel, außer bei:
      • Grob fahrlässiger/vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Gesundheitsgefahr.
  3. Haftungsbegrenzungen (leichtes Verschulden):

    • Nur bei vertragswesentlichen Pflichten (z. B. Kaufgegenstand muss funktionsfähig sein). → Haftung begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
    • Persönliche Haftung der Vertreter/Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
  4. Ausnahmen:

    • Arglistiges Verschweigen von Mängeln.
    • Garantien oder Beschaffungsrisiken (z. B. Produkthaftung).
  5. Mängelbeseitigung: a) Der Käufer muss Mängelansprüche schriftlich geltend machen (mündliche Anzeige → Textform-Bestätigung). b) Bei Betriebsunfähigkeit darf der Käufer nach Zustimmung des Verkäufers einen anderen Betrieb aufsuchen. c) Eingebaute Teile: Sachmangelansprüche gelten bis zur Verjährungsfrist (Eigentum des Verkäufers).


VII. Haftung für sonstige Ansprüche

  • Sonstige Forderungen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen(Lieferverzug ist in Abschnitt III geregelt; Schadensersatzansprüche folgen Abschnitt VI.)
  • Bei digitalen Inhalten/Dienstleistungen (Fahrzeuge ohne Funktionsabhängigkeit) gelten die §§ 327 ff BGB.

VIII. Gerichtsstand

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist:

    • Der Sitz des Verkäufers. (Gilt auch bei Wechsel-/Scheckforderungen.)
  2. Bei fehlendem inländischem Gerichtsstand des Käufers oder Wohnsitzwechsel ins Ausland:

    • Der Verkäufer kann am Sitz des Verkäufers klagen.

IX. Außergerichtliche Streitbeilegung

  1. Kfz-Schiedsstellen: a) Anrufbar bei Betrieben mit Meisterschild („Meisterbetrieb der Kfz-Innung“) oder Basisschild. → Gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t (außer Kaufpreisstreitigkeiten). b) Verfahren:

    • Einreichung eines Schriftsatzes innerhalb von 1 Monat nach Verjährungsfrist (Abschnitt VI.).
    • Hemmung der Verjährung während des Verfahrens.
    • Kostenfrei; Rechtsweg bleibt möglich.
  2. Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG):

    • Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungen teilzunehmen und wird dies auch nicht tun.

Hinweis: Diese Bedingungen gelten als Grundlage für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, sofern sie gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Konzept, Layout und Programmierung von meinautohaus.de